AGB

 

 

Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu. Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Sie werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie stimmen der dazu erforderlichen Datenverarbeitung zu und bestätigen, dass Ihnen hierzu eine gesonderte Patienteninformation zum Datenschutz ausgehändigt wurde.
Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die erforderlichen Daten an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse übermittelt. Sie quittieren mir meine erbrachten Leistungen auf der dafür vorgesehenen Versichertenbestätigung.
Über den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen werden wir Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit informieren.
Als Privatpatientin erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen über unseren Abrechnungspartner auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung unmittelbar mit Ihnen.

KOSTENERSTATTUNG GEBURTSVORBEREITUNG / RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK
2.1. durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit die Kosten für maximal 14 Stunden (á 60 min.) Geburtsvorbereitungskurse und für maximal 10 Stunden (á 60 min.) für Rückbildungsgymnastik. Die GKV übernimmt die Kosten der Rückbildung nur, wenn der Kurs bis Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Kursstunden die danach stattfinden, werden zum Kassensatz in Privatrechnung gestellt. In jeder Kursstunde liegt eine Unterschriftenliste für Ihre Krankenkasse aus, in der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Kursstunde teilgenommen haben. Mit dieser Liste rechnet die Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse ab.

2.2. durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen (NRW). Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.


3. WICHTIGER HINWEIS
Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Z. 7,96€ pro 60 Minuten. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des  laufenden Kurses zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin und der Teilnehmer ausdrücklich. 


4. STORNIERUNG
Nach Anmeldung kann der Kurs bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.


5. VERANSTALTUNGSVORAUSSETZUNG
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.


6. WECHSEL DER KURSZEITEN
Das Hebammenteam behält sich vor, aus dringenden Gründen Kursstunden zu verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.


7. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir ausschließlich intern, eine Weitergabe findet selbstverständlich nicht statt.

Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Z. 7,96 € pro 60 Minuten. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich.

 

1. Leistungen in der Schwangerschaft
In Ihrer Schwangerschaft können Sie folgende Leistung von uns erhalten, welche von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:

  • Beratung
  • Geburtsvorbereitung
  • Basisdatenerhebung und Individuelles Vorgespräch
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen

2. Leistungen im Wochenbett
Während der Wochenbettzeit übernehmen die Krankenkassen folgende Hebammenleistungen:
Pro Tag, bei Bedarf zwei Kontakte (auch per Kommunikationsmittel) in den ersten 10 Tagen nach der Geburt. Anschließend stehen Ihnen weitere 16 Kontakte (inkl. telefonischer Beratungen) innerhalb der ersten 12 Wochen
und weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit, zu.

Bitte informieren Sie mich möglichst umgehend per SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Termine einplanen und Sie bei Bedarf noch am Entlassungstag kontaktieren kann. 
Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit wir den Termin für den ersten Besuch absprechen können.

3. Erreichbarkeit

Unter oben genannter Telefonnummer bin ich Montags bis Freitags 9 - 17 Uhr erreichbar. Sollte ich nicht persönlich zu sprechen sein, besteht die Möglichkeit, mir eine Nachricht zu hinterlassen oder eine SMS zu senden. Ich werde mich bei dringenden Anfragen so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Bitte hinterlassen Sie immer eine Nachricht mit Ihrer Anfrage. Nachrichten per Kommunikations-App & sozialen Netzwerken sind nicht sicher.

Außerhalb meiner telefonischen Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten Ihres Gynäkologen | Kinderarztes wenden Sie sich bitte an die Klinik Clemenshospital … Kreißsaal : Tel. (02519762563) oder eine Klinik Ihrer Wahl.

4. Terminverlegung
In seltenen Fällen kommt es berufsbedingt zu kurzfristiger Absage eines Termins. In diesem Fall werde ich Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatztermin anbieten.

5. Haftung
Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werden wir Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten.
In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Wir haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

6. Datenschutz & Schweigepflicht
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Ihnen sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder entnehmen Sie bitte der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Patienteninformation zum Datenschutz.
Hebammen unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme, stelle ich Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

7. Kosten
Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse ggfs. nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden:
wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht
wenn Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird
verwendete Hilfsmittel insbesondere für die Still- und Wochenbettzeit
andere private Wahlleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden. Diese werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.